Ziviltechniker sind mit "öffentlichem Glauben versehene" Personen. Als solche sind wir berechtigt, im Rahmen unserer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als wenn sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären.
Diese Urkunden haben sehr hohe Beweiskraft und im Fall rechtlicher Auseinandersetzungen sehr hohes Gewicht. Sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, sind wir in von unserer Befugnis umfassten Fachgebieten zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen ermächtigt.
Das Ziviltechniker-Zertifikat zur Konformitätsbestätigung von IT-Systemen, Software und Prozessen beweist, dass Ihre Systeme den aktuellen Anforderungen der Gesetzgeber genügen.
Datenschutzexperten überprüfen und bestätigen in Form eines Ziviltechniker-Zertifikats alle oder auch nur Teile der von ihnen etablierten Datenschutzmaßnahmen auf technischer und/oder organisatorischer Ebene.
Datenschutz ist bei uns Chefsache. Der Ziviltechniker als staatlich geprüfter und beeideter Sachverständiger und öffentliche Urkundsperson, wird intern wie extern zum Ansprechpartner in Datenschutzfragen.
Durch die Zusammenarbeiten von fachkundigen Experten auf dem Gebiet der Technik und des Rechts kann die Konformität Ihrer PSD II Lösungen gegenüber der FMA durch den Ziviltechniker bestätigt werden.
Unsere Techniker haben eine Test-Suite entwickelt die in Abstimmung mit Ihren Experten die Konformität der Open-Banking Schnittstelle rasch und effizient nachprüft.
Unsere Experten führen in enger Abstimmung mit unseren Kunden, leicht verständlich und nachvollziehbar simulierte Angriffe auf die IT-Infrastruktur, spezielle Systeme oder Software durch.
20+ zufriedene Kunden 120+ erfolgreich absolvierte Projekte 15+ Jahre Erfahrung
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